Diskriminierung von islamischen Feiertagsgrüßen in der internen Kommunikation
Ich habe in der dienstlichen WhatsApp-Gruppe, die als Kommunikationskanal für alle Mitarbeitenden dient, zum muslimischen Feiertag Bayram eine freundliche Grußbotschaft „Bayram Mubarak“ gepostet. Da viele Kolleginnen und Kollegen Muslime sind, wollte ich damit Wertschätzung zeigen. Zu meiner Überraschung wurde diese Nachricht ohne vorherige Erklärung vom Einsatzleiter gelöscht.
Auf meine sachliche Nachfrage, warum meine Bayram-Wünsche entfernt wurden, erhielt ich die Antwort, dass Religionsfreiheit zwar selbstverständlich privat gilt, jedoch in einem dienstlichen Kommunikationskanal keine religiösen Grüße erwünscht seien. Interessanterweise wurden ähnliche Grüße zu Weihnachten oder Neujahr bislang nicht gelöscht.
Die Führungsebene und auch der Betriebsrat haben die SMS in der WhatsApp-Gruppe mitgelesen, aber bislang nicht darauf reagiert. Diese unterschiedliche Behandlung wirft für mich die Frage auf, ob bei ICTS die Religionsfreiheit – speziell in Bezug auf den Islam – intern eingeschränkt wird. Ich finde es bedauerlich, dass in einem modernen Arbeitsumfeld eine so wichtige Grundfreiheit nicht angemessen respektiert wird.
Rechtlicher Hinweis:
Diese Bewertung beruht auf meinen persönlichen, tatsächlich erlebten Erfahrungen. Ich habe die beschriebenen Vorgänge wahrheitsgemäß und sachlich wiedergegeben. Gemäß Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes steht mir das Recht auf freie Meinungsäußerung zu. Ich verzichte auf jegliche beleidigende, verleumderische oder falsche Aussagen. Diese Bewertung dient dem Zweck, auf mögliche Missstände aufmerksam zu machen und einen offenen Dialog zu fördern.
6 de junio de 2025
Opinión espontánea