"Nichterfüllungspauschale" 60 € einbehalten!
Forderung von unerlaubter Nichterfüllungspauschale bei Vertragsende, Vorsicht ist geboten!
Trotz fristgerechter Kündigung VOR Auszug, wurde die bestätigte Kündigung plötzlich nicht mehr anerkannt. Da man tel.niemanden erreichte, musste ich mehrere E-Mails schreiben, bis endlich der Termin bestätigt wurde. Bei der Endabrechnung wurde dann plötzlich eine NICHERFÜLLUNGSPAUSCHALE in Höhe von 60 Euro berechnet !!! Erneut startete ein E-Mail Marathon. Dies war deren Erklärung: "...Anbei ein Auszug aus dem § welcher sich auf den Umzug bezieht: (4) Der Energieversorger ist berechtigt, dem Kunden bei einer Vertragskündigung durch Umzug eine Pauschale in Höhe von 60,00 € brutto in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt hierbei jedoch der Nachweis gestattet, gegenüber dem Energieversorger nachzuweisen, dass ein Aufwand überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer als die angesetzte Pauschale..." Da dieser § in den AGBs des Anbieters nicht zu finden war, drohte ich mit Fristsetzung, juristische Massnahmen einzuleiten. Plötzlich wurden die 60 Euro wortlos überwiesen !!!
6 de junio de 2022
Opinión espontánea