Null Sterne wären passender
Im Jahr 2017 wurde über das Internetportal „tuivillas“ eine „feudale Villa“ auf Mallorca gemietet . Die Rechnung und die überaus pünktliche Zahlungsaufforderung kam von der Firma Atraveo in Düsseldorf (mittlerweile Wolters Reisen GmbH in Stuhr). Die Rechnung enthielt lediglich den sehr dezent und klein gefassten Hinweis , dass man lediglich vermittle und ein spanischer Anbieter (Mallorca Rental Villas S.L.,Mallorca , Spanien /smilevillas) Vermieter sei .
Vor Ort ergaben sich an der „feudalen Villa“ zahlreiche Mängel (u.a.Garage und Parkplätze nicht nutzbar , Spielplatz nicht vorhanden , defekte Jakuzzis , Bauschutt auf dem Gelände , lose Fliesen im Pool und zahlreiche diverse weitere Mängel an Möbeln und Hausrat pp. ) , die größtenteils vor Ort nicht beseitigt wurden. Die Beteiligten deutschen Unternehmen , die groß die Rechnungssumme kassierten, machten sehr schnell klar , dass man ja nur Vermittler sei und verwies auf den spanischen Vermieter. Dieser bot eine Entschädigung von sage und schreibe 35,00 Euro an und äußerte sich mit folgenden Worten , als ich ankündigte , den Klageweg zu bestreiten : „ man sehe diesem gelassen entgegen „ .
Nun über 1 1/2 Jahre später , kann ich den Satz sehr gut deuten !
Es folgten ein Mahnverfahren , die Zustellungsablehnung des spanischen Vermieters , die Übersetzung ins Spanische , der Widerspruch , die Abgabe an ein deutsches Prozessgericht , Verweisungen an andere Gerichte, die weitere Prüfung der Frage , wer verklagt werden kann und letztendlich nach über einem Jahr erfolgte der Hinweis des Gerichts , in Spanien zu klagen und die Klage in Deutschland zurückzunehmen !
Das Unternehmen in Spanien wusste wohl sehr genau , warum man dem Klageverfahren gelassen entgegen sehen kann!
17 de diciembre de 2019
Opinión espontánea